Patrimonialgerichte

Die »niedere Gerichtsbarkeit« fiel seit dem Mittelalter in die Zuständigkeit der Grundherrschaft. Sie umfasste die Eigentums-, Erb- und Gutsrechte. Unmittelbar mit der Grundherrschaft verbunden war das Patrimonialgericht, dessen Gerichtsherr der jeweilige Grundherr war (in der Regel der Rittergutsbesitzer, aber auch der Rat der Stadt oder die Universität Leipzig). Zur Durchsetzung ihrer Rechte bedienten sich die Gerichtsherren juristisch gebildeter Patrimonial-Gerichtsdirektoren.

Auf dem Gebiet der heutigen Stadt Leipzig bestanden u.a. folgende Patrimonialgerichte:

Neuscherbitz | Schönau

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz des Königreichs Sachsen vom 11.08.1855 wurden die Patrimonialgerichte zum 01.10.1856 aufgelöst und durch königliche Gerichtsämter ersetzt.

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