Der Mietspiegel ist eine Vorschrift zur Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Diese ist für Mieterhöhungen in laufenden Mietverhältnissen wichtig – für Neuvermietungen spielt er keine Rolle.
Der Mietspiegel 2016 wurde am 15. November 2017 beschlossen und seit 16. November 2017 verbindlich. Durch Beschluss der Ratsversammlung vom 27. Juni 2019 wurde er durch den Mietspiegel 2018 ersetzt, der ab 28. Juni 2019 verbindlich ist.
Erstmals berücksichtigte der Mietspiegel 2016 neben Baualter, Größe und Ausstattung der Wohnung auch die Lage des Hauses innerhalb der Stadt. Es wurden vier Abstufungen der »Wohnlage« festgelegt, die weitere Zu- oder Abschläge zur monatlichen Grundmiete nach sich ziehen:
einfache Lage | -0,22 €/m² |
mittlere Lage | ±0,00 €/m² |
gute Lage | +0,21 €/m² |
sehr gute Lage | +0,52 €/m² |
Ebenfalls neu war: die Lage der Wohnung an einer Straße mit Straßenbahn ist wertmindernd (Dieselbusse, Schwerlastverkehr an Bundesstraßen, Einflugschneisen sind aber neutral):
Straßenbahn | -0,11 €/m² |
Der neue Mietspiegel 2018 nutzt ähnliche Regeln, die sich aber hinsichtlich der konkreten Kriterien und des Preiseinflusses deutlich vom Mietspiegel 2016 unterscheiden.