Soziale Erhaltungsgebiete sind größere Flächen der Stadt Leipzig, deren Gebiet durch eine Satzung (»Milieuschutzsatzung«) festgelegt wurde. Ziel ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten.
In den Sozialen Erhaltungsgebieten unterliegen alle Bauvorhaben (also der Rückbau, die Änderung bzw. Nutzungsänderung) bei vermieteten oder leer stehenden Wohnungen dem Genehmigungsvorbehalt des Amts für Wohnungsbau und Stadterneuerung. Außerdem sichert sich die Stadt Leipzig ein allgemeines Vorkaufsrecht beim Grundstücksverkauf.
Am 17. Juni 2020 hat die Ratsversammlung Soziale Erhaltungssatzungen für die folgenden Gebiete beschlossen, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, also am 5. Juli 2020 in Kraft traten:
Mit Beschluss vom 15. März 2022 folgten zwei weitere Gebiete, deren Satzungen am 3. April 2022 rechtskräftig wurden: