Soziale Erhaltungsgebiete

Soziale Erhaltungsgebiete sind größere Flächen der Stadt Leipzig, deren Gebiet durch eine Satzung (»Milieuschutzsatzung«) festgelegt wurde. Ziel ist, die Zusammensetzung der Wohn­bevölkerung zu erhalten.

In den Sozialen Erhaltungsgebieten unterliegen alle Bau­vorhaben (also der Rück­bau, die Änderung bzw. Nutzungs­änderung) bei vermieteten oder leer stehenden Wohnungen dem Genehmigungs­vorbehalt des Amts für Wohnungs­bau und Stadt­erneuerung. Außerdem sichert sich die Stadt Leipzig ein allgemeines Vorkaufs­recht beim Grundstücks­verkauf.

Am 17. Juni 2020 hat die Ratsversammlung Soziale Erhaltungs­satzungen für die folgenden Gebiete beschlossen, die am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt, also am 5. Juli 2020 in Kraft traten:

Mit Beschluss vom 15. März 2022 folgten zwei weitere Gebiete, deren Satzungen am 3. April 2022 rechtskräftig wurden:

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