Born, Johann Franz

* 15.05.1669 Leipzig; † 09.04.1732 Leipzig
Kupferstich: Johann Franz Born
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Dr.jur. Johann Franz Born war Stifts­rat und Dom­herr zu Merseburg, Beisitzer des Ober­hofgerichts, des Konsistoriums und des Land­gerichtes im Mark­graftum Niederlausitz sowie Rats­herr und »Proconsul« in Leipzig. Er war Erb-, Lehn- und Gerichts­herr auf den Ritter­gütern Groitzsch, Wildenborn, Schönau und Sellerhausen und besaß das Haus Markt 8.

Born wurde am 15. Mai 1669 in Leipzig geboren. Er war der Sohn des Bürger­meisters von Leipzig, Apellations­rat Professor Dr.jur. Jacob Born (der Ältere, 1638–1709) .

Im Jahr 1695 wurde Born Rats­herr in Leipzig.

Am 7. September 1709 stiftete er 1 000 Thaler zur Besoldung eines Freitags­predigers an der Neuen Kirche. Diesen Betrag stockte er am 30. September 1711 um weitere 100 Thaler auf.

Im Oktober 1709 stiftete er 1 000 Thaler für ein Stipendium, das Leipziger Jura­studenten erhielten, 1 000 Thaler für das Lazarett (jeweils hälftig zur Speisung der Insassen bzw. zur Besoldung des Lazarett­pfarrers), 2 000 Thaler zur Speisung der Schüler der Thomas­schule und 1 200 Taler zur Besoldung eines Katecheten (an der Peters­kirche).

In seinem Testament vom 23. September 1723 stiftete er der Neuen Kirche 120 Thaler zur Besoldung des Vesper­predigers am Kar­freitag sowie der Stadt Leipzig das Ritter­gut Wildenborn, das dann aber 1747 der Vetter Borns, Vize­kanzler und Bürger­meister Dr. Jacob Born (der Jüngere, 1683–1758), als nächster Verwandter gegen Auszahlung von 8 000 Thalern an das Almosen­amt übernahm.

Dr.jur. Johann Franz Born starb am 9. April 1732 in Leipzig. Er hinterließ eine Witwe († 1738), aber keine Kinder.

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Quellen

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