Die Böhmesche Stiftung war ein Kapital von 1 000 Talern, dessen Zinsen der Armenkasse von Gohlis zustanden. Sie sollten für Witwen und Waisen verwendet werden.
Die Stiftung wurde am 20. März 1776 in einem gemeinsamen Testament vom Leipziger Historiker und Rittergutsbesitzer von Gohlis Professor Dr. Johann Gottlob Böhme (1717–1780) und dessen Ehefrau Regina Böhme geborene Hetzer (1724–1780) begründet. Die Verwaltung oblag zunächst dem Patrimonialgericht Gohlis, dann dem Gerichtsamt Leipzig II, danach der Amtshauptmannschaft Leipzig. Nach der Eingemeindung von Gohlis zum 1. Januar 1890 kam die Stiftung an den Rat der Stadt Leipzig. Zum Jahresende 1902 betrug das Stiftungsvermögen 23 117 Goldmark.