Nach dem Tod des Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen Friedrich von Wettin (II., »der Ernsthafte«, 1310–1349) am 18. November 1349 erbten dessen drei Söhne Friedrich (III., »der Strenge«, 1332–1381), Balthasar (1336–1406) und Wilhelm (I., »der Einäugige«, 1343–1407) die wettinischen Länder und Titel gemeinsam. Damit waren alle drei auch Landesherren der Stadt Leipzig.
Als am 25. Mai 1381 der älteste Bruder Friedrich starb, hinterließ er zwei Söhne: Friedrich (IV., »der Streitbare«, 1370–1428) sowie Wilhelm (II., »der Reiche«, 1371–1425), die zunächst in alle Rechte ihres Vaters eintraten.
Im Vertrag von Chemnitz einigten sich die wettinischen Fürsten am 13. November 1382 auf die Teilung ihres gemeinsamen Territoriums so, dass der mittlere Bruder Balthasar die Landgrafschaft Thüringen und der jüngere Bruder Wilhelm die Markgrafschaft Meißen erhielt, während die Söhne des verstorbenen ältesten Bruders Friedrich das Osterland (mit Leipzig und Altenburg) und das meißnische Vogtland erhielten. Allerdings führten diese trotzdem die Titel ihres Vaters »Landgraf von Thüringen«, »Markgraf von Meißen« und »Pfalzgraf von Sachsen«.
Damit war die Landesherrschaft über Leipzig personell von der Markgrafschaft Meißen getrennt. Erst im Naumburger Vertrag 1410 erhielten die beiden Osterländer Brüder die Markgrafschaft Meißen zurück; Thüringen verblieb hingegen beim Sohn Balthasars. Die offizielle Belehnung Friedrich IV. mit der Mark Meißen erfolgte erst 1417.