Am 26. August 1485 vereinbarten die beiden Brüder und Erben der wettinischen Länder, die Herzöge von Sachsen Ernst (1441–1486, seit 1464 Kurfürst von Sachsen) und Albrecht (»der Beherzte«, 1443–1500) in Leipzig die Teilung ihres Besitzes.
Als älterem gebührte Ernst das mit der Kurwürde verbundene Herzogtum Sachsen-Wittenberg ohnehin allein; außerdem bekam er eine Hälfte der Pfalz Sachsen, das Vogtland, die wettinischen Teile Frankens um Coburg, den südlichen Teil des Pleißner- und Osterlandes (um Altenburg), die Vogtei über das Bistum Naumburg sowie die Hoheit über die Grafen von Gleichen, Kirchberg und die Reußen.
Albrecht bekam die Markgrafschaft Meißen, den nördlichen Teil des Pleißner- und Osterlandes (um Leipzig), das nördliche Thüringen, die Vogtei über die Bistümer Merseburg und Quedlinburg sowie die Hoheit über die restlichen Thüringer Grafen.
Ein Teil des väterlichen Erbes blieb in gemeinsamen Besitz: die Vogtei über das Bistum Meißen, die Bergstädte und Sagan, die Bibersteinschen Herrschaften sowie die Hoheit über die Städte Mühlhausen, Nordhausen und Erfurt.
Mit der Leipziger Teilung kam die Stadt Leipzig an die albertinische Linie, deren Regenten bis 1547 keine Kurfürsten waren, sondern den allgemeinen Titel »Herzog von Sachsen« führten.
Während die albertinischen Gebiete später weitgehend zusammen gehalten wurden (im Jahr 1806 Königreich Sachsen), verzweigte sich das ernestinische Land rasch in eine Vielzahl von kleinen Herzogtümern, die zum Teil noch weiter zerfielen, zum Teil auch wieder fusionierten. Nach einer Neuordnung im Jahr 1826 bestanden noch die vier ernestinischen Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Coburg und Gotha sowie Sachsen-Meiningen. Diese fusionierten (mit anderen kleinen Gebieten) im Jahr 1920 zum Land Thüringen.
Die Leipziger Teilung von 1485 wirkt leider noch heute nach: die ernestinischen Gebiete bilden heute im wesentlichen den Freistaat Thüringen, die albertinischen (1815 durch den Wiener Vertrag um fast die Hälfte verkleinert; diese Gebiete finden sich heute vor allem beim Land Sachsen-Anhalt) bilden im wesentlichen den Freistaat Sachsen.