Am 02.09.1997 bestätigte die Sächsische Staatsregierung einen Gesetz-Entwurf des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren zur Gebietsreform. Nach Beschlussfassung durch den Sächsischen Landtag sollen die Stadt Markkleeberg (mit den Gemarkungen Gautzsch, Oetzsch, Raschwitz, Zöbigker, Groß- und Kleinstädteln, Crostewitz, Cröbern, Gaschwitz, Wachau und Auenhain), die Gemeinden Miltitz, Böhlitz-Ehrenberg (mit Gundorf), Lützschena-Stahmeln (mit den Gemarkungen Quasnitz und Hänichen), Lindenthal (mit Breitenfeld), Wiederitzsch, Mölkau (mit Zweinaundorf), Engelsdorf (mit Sommerfeld, Althen, Baalsdorf, Hirschfeld und Kleinpösna), Holzhausen (mit Zuckelhausen) und Liebertwolkwitz sowie Teile der Gemeinden Kulkwitz (Knautnaundorf, Rehbach, Gemarkung Bösdorf sowie ein Teil der Gemarkung Eythra), Bienitz (Rückmarsdorf und Burghausen), Radefeld (südlich der Autobahn 14) und Podelwitz (südlich der Bundesstraße 184) zum 01.01.1999 in die Stadt Leipzig eingemeindet werden.
Dieser Gesetzentwurf wurde am 23.07.1998 vom Sächsischen Landtag als »Gesetz zur Regelung der Stadt-Umland-Verhältnisse im Bereich der Kreisfreien Stadt Leipzig« (Stadt-Umland-Gesetz Leipzig) beschlossen und rechtskräftig, am 24.08.1998 ausgefertigt und am 09.09.1998 im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nr. 17/1998, S. 475-479) veröffentlicht.
Gegen das Gesetz richteten einige der betroffenen Gemeinden eine Klage an das Sächsische Verfassungsgericht. Am 18.06.1999 verkündete das Gericht das Urteil bezüglich der Klage: Während Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz und Mölkau rechtskräftig zum 01.01.1999 eingemeindet wurden, behält die Stadt Markkleeberg ihre Selbstständigkeit.
Der Widerspruch der Gemeinde Bienitz gegen das Gesetz wurde vom Sächsischen Verfassungsgerichtshof am 09.07.1999 zurückgewiesen; damit wurden die Gemarkungen Burghausen und Rückmarsdorf am 01.01.2000 in die Stadt Leipzig eingemeindet.