Der (Titular-) Geheimrat Dr.jur. Franz Conrad Romanus war Bürgermeister in Leipzig.
Er wurde am 07.03.1671 in Leipzig als Sohn des Juristen Dr. Caspar Gottlieb Romanus (1646–1685) und dessen ersten Gattin Christine Margarethe geborene Schuster († 1671) geboren und am 08.03.1671 getauft. Im Jahr 1686 begann er ein Jurastudium an der Universität Leipzig, das er 1692 beendete. Später ging er nach Dresden.
Am 14.08.1694 heiratete Romanus die Christiana Maria geborene Brummer, mit der er acht Kinder (u.a. Franz Wilhelm Romanus, 1703–1762, und Christiana Marianna von Steinwehr, verwitwete von Könitz und von Ziegler, 1695–1760) hatte.
Im Jahr 1698 erbte Romanus das südwestliche Eckhaus Katharinenstraße / Brühl.
Im Jahr 1701 empfahl der Landesherr der Stadt Leipzig, der Kurfürst von Sachsen Friedrich August I. (1670–1733, »der Starke«, als »August II.« König von Polen), den erst 30jährigen Romanus als Bürgermeister von Leipzig. Zwar gab es das Prinzip der freien Wahl, doch musste der Landesherr den Gewählten bestätigen. Ein Versuch der Leipziger Räte, den Kurfürsten durch ein Geschenk in Höhe von 100.000 Gulden umzustimmen, scheiterte. Offenbar war es Absicht des Kurfürsten, vor allem seine hohen Geldforderungen an die Stadt durch einen Günstling vertreten zu lassen.
Am 22.08.1701 wurde F. C. Romanus zum Bürgermeister des regierenden Rates gewählt; am 29.08.1701 trat er sein Amt an.
In seiner ersten einjährigen Amtszeit erwirkte Romanus den kurfürstlichen Erlass vom 23.09.1701, in dem das Privileg der freien Wahl bestätigt und das Jahresgehalt der Ratsherren auf 200 Thaler verdoppelt wurde - ein Ausgleich für die ungewöhnlichen Umstände seiner Wahl. Durch sein konsequentes Eintreten für eine funktionierende kommunale Infrastruktur, das erste Erfolge schon am 24.12.1701 mit der Einführung der öffentlichen Stadtbeleuchtung hatte, erwarb sich Romanus in der Leipziger Bürgerschaft rasch einen guten Ruf.
Durch Verzicht des regulären Bürgermeisters Dr. J. Born (1638–1709) wurde Romanus bereits im August 1703 wieder für ein Jahr Regierender Bürgermeister. In dieser zweiten Amtszeit erließ er am 26.09.1703 eine Verordnung über die Beschaffung städtischer Sänften und die Anstellung von Sänftenträgern - damit begründete er (auf einfachster Stufe) den öffentlichen Nahverkehr der Stadt Leipzig.
Am 29.05.1704 wurde Romanus vom Kurfürsten zum (Titular-) Geheimrat ernannt. Mit dem Titel war ein Jahresgehalt von 700 Thalern verbunden.
Von 1701 bis 1704 ließ Romanus auf seinem durch Kauf dreier weiterer Häuser im Brühl vergrößerten Grundstück nach einem Entwurf des Ratsbaumeisters J. G. Fuchs (1650–1715) ein barockes Stadtpalais erbauen (Romanushaus).
Nachdem, beginnend im November 1704, mehrere Unregelmäßigkeiten in der Amtsführung Romanus' öffentlich wurden (u. a. Fälschen von Unterschriften auf Geldwechseln, Missbrauch des Ratssiegels, Nachschlüssel zum Bürgermeisterpult), wurde Romanus am 16.01.1705 durch kurfürstliche Soldaten verhaftet und in der landesherrlichen Pleißenburg arrestiert. Am 20.01.1705 wurde er auf die Festung Sonnenstein bei Pirna verlegt, Ende 1706 auf die Festung Königstein. Trotz mehrfacher Verhöre und Jahre langer Untersuchungen, bei denen immer neue Vorwürfe und Anschuldigungen aufkamen, wurde Romanus nie rechtskräftig verurteilt. Seiner Frau gelang es, das Romanushaus in Leipzig zu behalten; auch hatte Romanus auf dem Königstein erleichterte Haftbedingungen.
Am 14.05.17461) starb Dr. Franz Conrad Romanus nach 41jähriger Untersuchungshaft im Alter von 75 Jahren auf der Festung Königstein als Staatsgefangener.