Lutherstraße

Die Lutherstraße ist eine Anliegerstraße im Leipziger Stadtteil Reudnitz. Sie liegt auf der Gemarkung Reudnitz und hat den amtlichen Straßen­schlüssel 02096.

Die 456 Meter lange Straße beginnt an einem namenlosen Straßen­stern, in den außerdem die von Süd­westen kommende und nach Nord­osten führende Rosa-Luxemburg-Straße (hier ursprünglich: »[Äußere] Tauchaer Straße«), die nach Osten führende Eisenbahn­straße (1945–1991: »Ernst-Thälmann-Straße«) und die von Nordwesten kommende Mecklen­burger Straße (bis 2001: »Althner Straße«) einmünden, und führt in leicht bogenförmigen Verlauf in süd­östliche Richtung. Dabei nimmt sie die von Süden kommende Johann-Eck-Straße, die von Norden kommende Melanchthon­straße, die von Osten kommende Jonas­straße (ursprünglich »Gustav-Harkort-Straße«) und die von Süden kommende Atrium­straße auf, kreuzt die von Südwest nach Nordost führende Konstantin­straße und mündet schließlich auf die Kohlgarten­straße. Die gerad­zahligen Hausnummern befinden sich auf der süd­west­lichen Straßen­seite. Seit dem 1. Juli 1993 gehört die Straße zum Postleitbezirk 04315.


M. Luther1)

Die Straße wurde in der ersten Hälfte der 1880er Jahre in der Gemeinde Reudnitz auf dem Nordteil der Trasse der (alten) Verbindungsbahn angelegt. Am 10. Januar 1884 wurde beschlossen, der Straße den Namen Luther­straße (Lutherſtraße)? zu geben (nach dem Theologen und Reformator Dr. Martin Luther, 1483–1546).

Bei der Einführung der Kommunalen Gliederung zum 18. März 1992 wurde die Straße dem Statistischen Bezirk 202 im Ortsteil Neustadt-Neuschönefeld zugeordnet.

Am 10. Dezember 2003 wurde beschlossen, den nordöstlichen Teil der Lutherstraße (Haus­nummern 1–7A) mit zu dem älteren Sanierungs­gebiet »Neustädter Markt« zu ziehen.

Seit dem 5. Juli 2020 gehören alle Grund­stücke der Lutherstraße (außer den Baulücken 4, 6, 8, 8a) zum Sozialen Erhaltungs­gebiet »Eisenbahnstraße«.

 1) Abbildung aus: Zweihundert Bildnisse und Lebensabrisse berühmter deutscher Männer. Dritte verbesserte Auf­lage. Leipzig: Georg Wigand, 1870, S. 22
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