Trufanowstraße

Die Trufanowstraße ist eine Anliegerstraße in der Leipziger Nord­vorstadt. Sie liegt auf der Gemarkung Leipzig und hat den amtlichen Straßen­schlüssel 07028.

Die 758 Meter(!) lange Straße beginnt an der Straße Kickerlingsberg und führt geradlinig in nordöstliche Richtung, kreuzt dabei die Lumumbastraße (ursprünglich »Döllnitzer Straße«), Gohliser Straße, Richterstraße sowie Frickestraße und mündet in die Georg-Schumann-Straße. Die geradzahligen Hausnummern befinden sich auf der südöstlichen Straßenseite. Seit dem 1. Juli 1993 gehört die Straße zum Postleitbezirk 04105.

Die Straße wurde im Jahre 1902 angelegt, wobei sich ihr Südwest­teil auf dem Gebiet des ehemaligen Exerzierplatzes vor Gohlis befand. Am 2. November 1903 wurde beschlossen, der provisorisch als »Straße 7« bezeichneten neuen Straße den Namen Montbé­straße zu geben. Damit wurde an den (noch lebenden!) General Alban von Montbé (1821–1911) erinnert, der von 1874 bis 1885 Stadtkommandant von Leipzig war.

Bei der Massen­umbenennung vom 11. Oktober 1950, die Namen militaristischen oder monarchistischen Ursprungs ersetzten sollte, erhielt die Montbéstraße den Namen Manet­straße. Damit wurde nun an den französischen Maler Édouard Manet (1832–1883) erinnert.

Seit 1985 trägt eine ganz andere Straße (in der Leipziger West­vorstadt) den Namen Manet­straße!
(Leider keine Ausnahme...)

Am 23. Januar 1985 wurde anlässlich des 40. Jahres­tags der Befreiung vom Hitler­faschismus beschlossen, die Manet­straße mit Wirkung vom 6. Mai 1985 in Kommandant-Trufanow-Straße umzubenennen. Damit wird nun an den General­leutnant Nikolai Iwanowitsch Trufanow (1900–1982) erinnert, der 1945 sowjetischer Militär­kommandant von Leipzig war und 1975 zum Ehren­bürger der Stadt ernant wurde.

Bei der Einführung der Kommunalen Gliederung am 18. März 1992 wurde die Kommandant-Trufanow-Straße dem Ortsteil Zentrum-Nord zugeordnet.

Am 14. Juli 1999 wurde beschlossen, den Straßennamen in Trufanow­straße zu ändern, da die Bezeichnung »Kommandant« historisch nicht gerechtfertigt sei. Diese Änderung trat am 5. September 1999 in Kraft.

Quellen

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