Das Erhaltungsgebiet Nr. 28 Gießerplatz und Umgebung befindet sich im Stadtteil Kleinzschocher. Es ist insgesamt ca. 16,6 Hektar groß. Gemäß Erhaltungssatzung
Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro belegt werden.
Die Erhaltungssatzung wurde am 24. März 2010 beschlossen (Beschluss-Nr. 304/10) und trat mit der Veröffentlichung am 30. April 2010 (Leipziger Amtsblatt 9/2010) in Kraft.
Vollständig im Geltungsbereich der Satzung liegen der »Gießerplatz« sowie die Gerhard- und Wendlerstraße. Nur zum Teil betroffen sind die Antonienstraße (Nr. 24–50), Gießerstraße (Nr. 41–53 und 50–70), Klingenstraße (Nr. 17–37 und 26–44), Limburgerstraße (Nr. 35–71 und 46–70), Siemensstraße (Nr. 25–43 und 14–48a), Wachsmuthstraße (Nr. 6–20 und 5–15) sowie die Zschochersche Straße (Nr. 86–94).