Das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Connewitz-Biedermannstraße ist 17,0 ha groß und befindet sich im Leipziger Stadtteil Connewitz (Gemarkung Connewitz, Ortsteil Connewitz, statistischer Bezirk 413). Es besteht seit dem 24. März 1991 (Beschluss Nr. 99/90 der Leipziger Ratsversammlung, Bekanntmachung der Satzung am 23. November 1991). Als Qualitätsstichtag wurde der 14. November 1990 festgelegt.
Das Gebiet wird umgrenzt im Nordosten von dem nördlich der Meusdorfer Straße gelegenen Abschnitt der Bornaischen Straße, im Süden von dem westlich der Bornaischen Straße gelegenen Abschnitt der Meusdorfer Straße (wobei im Abschnitt zwischen Biedermann- und Bornaischer Straße nur die Grundstücke auf der Nordseite der Meusdorfer Straße im Sanierungsgebiet liegen, im Abschnitt zwischen Wolfgang-Heinze- und Biedermannstraße dagegen auch die auf der Südseite!), und im Westen von der Wolfgang-Heinze-Straße.
Vollständig im Sanierungsgebiet befinden sich die Auerbachstraße, die Herderstraße, die Hermannstraße, die Hammerstraße und die Leopoldstraße.
Nur zum Teil im Sanierungsgebiet liegen die Stockartstraße (Hausnummern 1–11 und 2–16), die Pfeffingerstraße, die Biedermannstraße (Hausnummern 1–45 und 2–56) sowie die Bornaische Straße (Hausnummern 2–58), die Meusdorfer Straße und die Wolfgang-Heinze-Straße (Hausnummern 1–53).
Am 19. Juni 2013 beschloss die Ratsversammlung erneut die förmliche Festsetzung dieses Sanierungsgebiets (Beschluss RBV-1628/13, veröffentlicht im Amtsblatt 13/2013), nachdem formale Mängel in der ursprünglichen Satzung festgestellt wurden. Diese »Heilungssatzung« hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen am 16. November 2015 (Aktenzeichen 1 C 16/14) für unwirksam erklärt.