Großmiltitz

Die ehemalige Gemeinde Großmiltitz war von 1838 bis 1934 eine selbst­ständige Gebiets­körper­schaft west­lich von Leipzig. Sie um­fasste die (ur­sprünglich viel größere) Gemarkung Groß­miltitz mit dem Dorf Groß­miltitz.

Das Dorf Großmiltitz wurde als Sack­gassen­dorf am Ost-Ufer des Zschampert (zwischen Lausen im Süden und Rück­marsdorf im Norden) am West­hang der Dehlitz-Rückmars­dorfer End­moräne angelegt. Auf dem gegen­über liegenden Ufer befand sich in direkter Nachbar­schaft das Sack­gassen­dorf Klein­miltitz. Die Endung »-itz« weist auf einen slawischen Ursprung des Orts­namens hin, die Dorf­form hingegen auf deutsche Siedler. Der Orts­name wird auf das altsorbische Miłotici zurück­geführt, das »Siedlung eines Miłota« bedeutet.

Im Jahre 1285 wurde das Dorf erstmals urkundlich erwähnt, als der Mark­graf von Lands­berg Friedrich (»der Stammler«, 1269-1291) mit dem gesamten Gerichts­stuhl Mark­ranstädt auch die Gerichts­bar­keit über »Miltitz« an das Bistum Merse­burg verkaufte. Bereits 1215 erwähnte eine Urkunde die Schenkung von Land in »Miltitz« an das Kloster Altzelle. Aus den Besitz­verhältnissen der nächsten 600 Jahre geht hervor, dass 1215 das Dorf Klein­miltitz gemeint war (es gehörte noch zur Säkularisation des Klosters 1542 zu dessen Besitz), während 1285 Groß­miltitz erwähnt wurde. Eine namentliche Unter­scheidung der beiden Dörfer erfolgte erstmals im Jahr 1286.

Landesherren in Groß­miltitz waren seitdem die Bischöfe von Merse­burg (1285-1562). Nach der Umwandlung des Bistums in ein weltliches Stift fungierten von 1562 bis 1656 die Kur­fürsten von Sachsen, von 1656 bis 1738 die Herzöge von Sachsen-Merse­burg und von 1738 bis 1918 die Kurfürsten (seit 1806 Könige) von Sachsen als Landesherr. Sowohl inner­halb des Stifts Merseburg als auch im Herzog­tum Sachsen-Merseburg gehörte das Dorf Groß­miltitz ins Amt Lützen. Nach der Ab­tretung großer Teile des Amtes Lützen an das Königreich Preußen in Folge des Wiener Vertrags im Jahr 1815 kam das Dorf Groß­miltitz zum Amt Leipzig.

Das Dorf Großmiltitz gehörte zunächst zur Grund­herrschaft des Ritter­guts Klein­zschocher. Von dessen Besitzern, der Familie Hahn, kaufte es im Jahr 1580 die Stadt Leipzig, die es später an ihren Bürger­meister Dr. Theodor Möstel (1564–1626?) verkaufen musste. Damit kam es an das Rittergut Schönau. Im Jahr 1654 verkaufte der Ritterguts­besitzer von Schönau Johann Theodor Braun das Dorf Groß­miltitz an den Ritterguts­besitzer von Klein­zschocher Karl von Dieskau (auf Knauthain). Seitdem gehörte Großmiltitz wieder zur Grund­herrschaft Klein­zschocher und unterstand juristisch dem Patrimonial­gericht Klein­zschocher.

Im Jahr 1835 umfasste das Dorf 173/4 Magazin­hufen Land, 28 Häuser und 176 Einwohner.

Mit der sächsischen Land­gemeinde­ordnung von 1838, die am 1. Mai 1839 in Kraft trat, wurde das Dorf Groß­miltitz eine Land­gemeinde und erhielt das Recht zur Selbst­verwaltung; die untere Gerichts­bar­keit blieb jedoch bis zum 1. Oktober 1856 beim Patrimonial­gericht Klein­zschocher. Danach kam Groß­miltitz zum Gerichts­amt Mark­ranstädt.

Von 1873 bis 1934 gehörte die Land­gemeinde Groß­miltitz zur Amts­haupt­mann­schaft Leipzig.

Am 1. Dezember 1910 hatte Großmiltitz 425 Ein­wohner.

Am 3. Januar 1934 wurde die Gemeinde Groß­miltitz mit 634 Einwohnern in die Gemeinde Klein­miltitz eingemeindet, die sich gleich­zeitig in Gemeinde Miltitz umbenannte. Mit dieser kam Großmiltitz am 1. Januar 1999 zur Stadt Leipzig.

Quellen

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