Die ehemalige Gemeinde Schönau war von 1839 bis 1930 eine selbstständige Gebietskörperschaft westlich von Leipzig. Sie umfasste die Gemarkung Schönau mit dem Dorf Schönau und dem ehemaligen Rittergut Schönau.
Das Dorf Schönau wurde vermutlich von deutschen Siedlern als Sackgassendorf am Westhang der Dehlitz-Rückmarsdorfer Endmoräne angelegt. Im Jahre 1285 wurde es erstmals urkundlich erwähnt, als der Markgraf von Landsberg Friedrich (»der Stammler«, 1269-1291) mit dem gesamten Gerichtsstuhl Markranstädt auch die Gerichtsbarkeit über »Schonowe« an das Bistum Merseburg verkaufte. Landesherren waren seitdem die Bischöfe von Merseburg (1285-1562). Nach der Umwandlung des Bistums in ein weltliches Stift fungierten von 1562 bis 1656 die Kurfürsten von Sachsen, von 1656 bis 1738 die Herzöge von Sachsen-Merseburg und von 1738 bis 1918 die Kurfürsten (seit 1806 Könige) von Sachsen als Landesherr. Sowohl innerhalb des Stifts Merseburg als auch im Herzogtum Sachsen-Merseburg gehörte das Dorf Schönau ins Amt Schkeuditz. Nach der Abtretung großer Teile des Amtes Schkeuditz an das Königreich Preußen in Folge des Wiener Vertrags im Jahr 1815 kam das Dorf Schönau zum Amt Leipzig.
Das Dorf Schönau gehörte zur Grundherrschaft des Ritterguts Schönau, damit unterstand es juristisch dem Patrimonialgericht Schönau.
Bis zum 30jährigen Krieg gab es in Schönau ein eigenes Pfarrhaus und -lehen, so dass Schönau ursprünglich wohl eine eigene Parochie bildete. Später war es nach Leutzsch gepfarrt. Seit 1969 wurde die Kirche Schönau von der Philippusgemeinde Lindenau verwaltet, seit 1984 gehört sie zur Paulusgemeinde Grünau.
Im Jahr 1835 umfasste das Dorf 333/4 Magazinhufen Land, 29 Häuser und 233 Einwohner.
Mit der Landgemeindeordnung von 1838 wurde das Dorf Schönau eine Landgemeinde und erhielt das Recht zur Selbstverwaltung; die untere Gerichtsbarkeit blieb jedoch bis zum 01.10.1856 beim Patrimonialgericht Schönau.
Von 1873 bis 1930 gehörte die Landgemeinde Schönau zur Amtshauptmannschaft Leipzig.
Am 01.12.1910 hatte die Gemeinde Schönau 535 Einwohner.
Im Jahr 1922 wurde der Rittergutsbezirk Schönau mit der Landgemeinde verschmolzen.
Am 01.04.1930 wurde die Gemeinde Schönau in die Stadt Leipzig eingemeindet.
Seit 1992 gehört der größte Teil des ehemaligen Gemeindegebietes zum Ortsteil Schönau, die Gebiete südlich der Lützner Straße wurden den Ortsteilen Grünau-Ost (östlich der Schönauer Straße) bzw. Grünau-Mitte (westlich der Schönauer Straße) zugeordnet.