Mit der Sächsischen Städteordnung von 1832 erhielt die Stadt Leipzig das Recht, verdiente Bürger zu Ehrenbürgern der Stadt zu ernennen. Die Ehrenbürgerschaft erlischt mit dem Tod.
Seit 1832 erhielten 86 Personen die Ehrenbürgerschaft, die nachfolgend (unvollständig) in chronologischer Reihenfolge aufgeführt sind: